Leistungen
Unsere Dienstleistung umfasst Personen – und Schulkinderbeförderung, Krankentransporte zum Arzt und zu Stationären Aufnahme oder Entlassung aus Krankenhäusern und Kurkliniken.
Wir führen für Sie kleinere Frachttransporte termingerecht, deutschlandweit, sowie den anliegenden Beneluxländern durch.
Unser Büro ist rund um die Uhr zu erreichen.
Terminfahrten
- Fahrten zu Flughäfen und Bahnhöfen.
- Buchung und Vorbestellung von Taxen auch über das Internet.
Krankentransporte
- Bestrahlungs-, Chemotherapie-, Dialysefahrten etc.
- Fahrten zu Kurorten und Kurkliniken, Hilfestellung bei der Beschaffung und ausfüllen aller Dokumente.
- Direkte Abrechnung der Fahrtkosten mit den Krankenkassen.
Kurierfahrten
- Alles, was man mit unseren Fahrzeugen transportieren kann, wird im Kurierdienst ausgeliefert.
Allgemeine Bestimmungen und Voraussetzung bei Krankentransporten
Seit dem 01.01.2004 ist die Gesundheitsreform in Kraft getreten. Wir haben uns für unsere Kunden gut darauf vorbereitet.
Wir geben Ihnen einen Einblick in diese Änderungen und stehen Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.
Voraussetzung für alle nachfolgend beschriebenen Krankenfahrten, ist die Vorlage einer ärztlichen Verordnung, die vom behandelnden Arzt ausgestellt sein muss und eine Genehmigung der Krankenkasse.
Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen
Werden von den Krankenkassen übernommen, wenn auf der ärztlichen Verordnung anstatt stationärer Behandlung vermerkt ist. Ein Eigenanteil ist vom Patienten zu tragen, wenn er nicht von der Zuzahlung befreit ist.
Krankenfahrten zu stationären Aufenthalten und Entlassungen
Diese werden von den Krankenkassen übernommen, die ärztliche Verordnung muss vorliegen mit dem Vermerk in welches Krankenhaus man eingeliefert werden soll. Ein Eigenanteil ist vom Patienten zutragen, wenn er nicht von der Zuzahlung befreit ist.
Serienfahrten bzw. Blockfahrten
Diese Fahrten sind, vor Antritt der ersten Fahrt, von den Krankenkassen genehmigen zu lassen.
Ein Eigenanteil ist vom Patienten zu tragen, wenn er nicht von der Zuzahlung befreit ist.
Folgende Fahrten mit dem Taxi- oder Mietwagen sind grundsätzlich von Eigenanteilen befreit, das heißt, hier übernimmt der zuständige Kostenträger alle anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Erkrankung.
- Bei Arbeitsunfall, Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft, die für den Arbeitgeber zuständig ist.
- Bei Schulunfällen, Kostenträger ist der Rheinische Gemeinde-Unfallverband GuV.